1. Geltungsbereich/Leistungsinhalt
Gabriel Dimke bietet seine Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Gabriel Dimke und den Gästen, selbst wenn sie nicht explizit erwähnt werden.
Der Bergwanderführervertrag umfasst alle Verpflichtungen des Bergwanderführers (UIMLA), einen Gast auf einer bestimmten Tour zu begleiten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Gast zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Die in den Programmen oder Tourenbeschreibungen angegebenen Anforderungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Jeder Gast ist für den Zustand und die Wartung seiner selbst mitgebrachten Ausrüstung sowie für seinen eigenen Gesundheitszustand verantwortlich. Zur Einschätzung der Eignung für die geplante Tour ist der Gast verpflichtet, Gabriel Dimke wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Gemäß gesetzlicher Vorgaben hat der Bergwanderführer vor Beginn einer Tour sicherzustellen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergwanderführer behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die unzureichend ausgerüstet sind oder offensichtlich die Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht bewältigen können. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.
Trotz sorgfältiger Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmpunkte oder Gipfel gegeben werden. Entscheidungen bezüglich der Auswahl zwischen verschiedenen Routenoptionen, über Fortsetzung oder Abbruch der Tour, über Pausen und deren Dauer sowie über die Mitnahme und den Einsatz von Ausrüstungsgegenständen (wie Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel etc.) liegen allein im Ermessen des Bergwanderführers.
Für Touren, die aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturzgefahr, Wetteränderungen usw.) oder aufgrund eines Fehlverhaltens des Teilnehmers nicht durchgeführt werden können, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schäden durch Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die korrekte Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit Abschluss des Bergwanderführervertrages, den Anweisungen des Bergwanderführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour gibt, Folge zu leisten. Werden diese Anweisungen von den Gästen ignoriert, kann der Bergwanderführer für daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2. Vertragsabschluss
Der Bergwanderführervertrag zwischen dem Gast und Gabriel Dimke kommt zustande, wenn Einigkeit über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird angenommen, dass im eigenen Namen gehandelt wird. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergwanderführervertrages für die Leitung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste solidarisch für den Honoraranspruch.
Dem Bergwanderführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm aufgrund unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 2 Tage vor Tourantritt auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei eingegangen sein. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis von Gabriel Dimke kann auch Barzahlung vor Ort vor Tourantritt vereinbart werden.
3. Versicherungen
Der Bergwanderführer/die Alpinschule verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Etwaige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten entstehen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern in der Regel nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu tragen sind. Der Abschluss einer Bergekostenversicherung wird daher ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung etwaiger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf eigene Kosten verantwortlich.
4. Gewährleistung
Der Gast hat das Recht auf Gewährleistung, falls die Leistung nicht oder nur mangelhaft erbracht wurde. Er stimmt zu, dass ihm anstelle seines Anspruchs auf Rücktritt oder Preisminderung innerhalb einer angemessenen Frist eine einwandfreie Leistung angeboten wird, sofern dies möglich ist. Der Gast ist verpflichtet, dem Bergwanderführer eventuelle Mängel während der laufenden Bergtour unverzüglich mitzuteilen, um eine Verbesserung zu ermöglichen.
Sollten Leistungsprobleme auf Seiten des Gastes liegen, etwa durch gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. langsame Höhenanpassung, unzureichende Kondition, usw.), kann der Gast daraus keine Ansprüche auf Entschädigung oder sonstige Forderungen ableiten.
5.Schadeneratz
Im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung aus dem Vertragsverhältnis ist Gabriel Dimke den Gästen gegenüber für entstandene Schäden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gabriel Dimke haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit und es sind keine Ersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden möglich. Ein etwaiger Schadenersatz ist der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt bestehende Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Abgesehen von den gesetzlichen Haftungstatbeständen nehmen die Gäste auf eigene Gefahr an den Bergtouren teil. Es wird ein hohes Maß an Umsichtigkeit von jedem Gast erwartet. Gabriel Dimke übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die aufgrund alpiner Gefahren (wie Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) auftreten. Dies wird vom Gast mit der Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.
Alle Touren werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und durchgeführt. Für Gipfelerfolge oder die Erfüllung subjektiver Reiseziele kann keine Garantie gegeben werden. Es liegt in der Natur solcher Veranstaltungen, dass ein gewisses Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleiben. Eine gründliche Vorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsicht verringert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast dringend empfohlen.
6. Stornierungsbedingungen
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Programmbeginn sind 30% des Preises zu zahlen. Erfolgt die Stornierung bis 7 Tage vor Tourbeginn, sind 75% des Honorars fällig. Bei einer Stornierung 6 Tage oder weniger vor Tourbeginn ist der volle Preis zu zahlen.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels oder Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt frei gewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten als Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast nicht zum vereinbarten Ausgangspunkt der Tour erscheinen oder wenn der Tourbeginn wegen eines Fehlers des Gastes oder aufgrund höherer Gewalt verpasst wird, können 75% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen einbehalten werden.
7. Rücktritt des Bergwanderführers
Falls Gabriel Dimke aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können, gezwungen ist, vom Vertrag zurückzutreten, ist der Gast verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu erstatten. Solche Ereignisse umfassen unter anderem behördliche Anordnungen, Streiks, Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen sowie extreme Wetter- und Lawinenbedingungen. Der Gast erhält jedoch eine Rückerstattung des Führungshonorars, soweit es über die bereits entstandenen Kosten hinausgeht.
8. Rücktritt seitens Gabriel Dimke nach Antritt
Gabriel Dimke kann von der Erbringung der Leistung entbunden werden, wenn ein Gast während einer Tour durch unangemessenes oder grob fahrlässiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung erheblich stört oder andere gefährdet, selbst nach einer Abmahnung.
In einem solchen Fall, sofern der Gast schuldhaft handelt, ist dieser verpflichtet, Gabriel Dimke oder der Alpinschule Schadenersatz zu leisten. Zudem wird das Führungshonorar in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
9. Vertragsänderung
Gabriel Dimke behält sich das Recht vor, das bei der Buchung bestätigte Honorar zu erhöhen, wenn der Termin mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss liegt und Gründe vorliegen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Solche Gründe können beispielsweise Änderungen bei Beförderungs- und Besteigungskosten oder Änderungen bei den Wechselkursen sein, die für die Durchführung der Tour relevant sind.
Änderungen im Programm aufgrund von Wetterumschwüngen, anderen alpinen Gefahren oder individuellen Konditionsproblemen der Gäste bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach den geltenden Bestimmungen des Berg- und Schiführergesetzes ist Gabriel Dimke verpflichtet, eine Tour abzubrechen, wenn unvorhersehbare besondere Umstände auftreten, die die körperliche Sicherheit der Gäste gefährden. Unter diesen Umständen können die Gäste keine Ersatzansprüche gegenüber Gabriel Dimke geltend machen. Die Entscheidung erfolgt dabei unter Berücksichtigung des schwächsten Gastes, und alle übrigen Teilnehmer teilen dasselbe Schicksal.
Es gilt der Grundsatz, dass der Bergwanderführer den Vertrag persönlich ausführt. Sollte Gabriel Dimke aus wichtigen Gründen (wie Krankheit oder Todesfall in der Familie) verhindert sein, ist er berechtigt, die Führungsaufgaben an eine andere qualifizierte Person zu übertragen. Der Gast stimmt dieser Möglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf mögliche Auswahlfehler begrenzt.
10. Schlussbestimmungen:
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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